Für die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger
Die Geschichte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Die Geschichte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Am 7. Dezember 2000 wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf der Tagung des Europäischen Rates von Nizza feierlich unterzeichnet. Das Europäische Parlament hatte ein solches Dokument schon seit langem gefordert. Den Abgeordneten war es wichtig, dass alle Bürger erfahren, welche Grundrechte und Grundfreiheiten ihnen in der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten zustehen. Sie sollten sich auch im Klaren darüber sein, dass sie auf Rechtsbehelfe zurückgreifen können, wenn gegen ihre Rechte verstoßen wird. Die Charta sollte dabei als Bezugspunkt dienen. Mit dem Verfahren für ihre Ausarbeitung wurde Neuland betreten. Das Ergebnis: In einem einzigen Text sind sämtliche bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Unionsbürgerinnen und -bürger und aller Menschen, die in der Europäischen Union leben, zusammengefasst.
Die in der Charta verankerten grundlegenden Menschenrechte sind unveräußerlich. Mit der Charta sollen sie stärker geschützt werden – vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung, des sozialen Fortschritts, neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und der technischen Entwicklung. Die Rechte beruhen auf den Grundprinzipien der Menschenwürde, der Grundfreiheiten, der Gleichheit aller Menschen, der Solidarität, der Bürgerrechte und der justiziellen Rechte. Mit der Charta sollen aber auch die Völker Europas zu einer immer engeren Union verbunden werden – damit sie auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine gemeinsame Zukunft gestalten. In den Rang eines Vertrags erhoben wurde die Charta mit dem 2009 unterzeichneten Vertrag von Lissabon, in dem auf sie verwiesen wird. Sie ist den Verträgen als Anhang beigefügt und wird nun von den Gerichten der Europäischen Union angewandt.