- Ausstellung: Für die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger
- Neuartige Verhandlungsmethoden
Für die Staats- und Regierungschefs der EU ist klar: In der geplanten Charta müssen die Rechte auf Freiheit und Gleichheit, die Verfahrensrechte, die Grundrechte der Unionsbürger sowie die wirtschaftlichen und sozialen Rechte festgeschrieben sein. In erster Linie soll das System zum Schutz der Menschenrechte transparenter werden, indem die bestehenden Rechte, die die Grundlage der politischen Kultur und des politischen Systems der EU bilden, in einem einzigen Text zusammengefasst werden. Die wichtigste Neuerung aber ist das Verfahren, das man wählt: Anstatt diplomatische Verhandlungen zu führen, beschließen die Staats- und Regierungschefs der EU, eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung des Textes zu beauftragten. Dieser Arbeitsgruppe gehören neben Vertretern aus ihren Reihen auch der Präsident der Europäischen Kommission sowie Mitglieder des Europäischen Parlaments und der Parlamente der Mitgliedstaaten an. Auch Vertreter des Europäischen Gerichtshofs sollen als Beobachter teilnehmen.
Angehört werden können darüber hinaus Vertreter des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und der Zivilgesellschaft. Man entscheidet sich für einen offenen, innovativen und kühnen Verhandlungsprozess. Der Europäische Rat von Köln sieht vor, dass der Entwurf der Charta vor Anfang Dezember 2000 vorgelegt wird, damit Rat, Kommission und Parlament das Schriftstück gemeinsam feierlich proklamieren können.