- Ausstellung: Für die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger
- Das Europäische Parlament als Vordenker
Das Europäische Parlament setzt sich seit jeher für die Verteidigung und Förderung der Menschenrechte ein. Mit seinen zahlreichen politischen Initiativen in diesem Bereich will es erreichen, dass die Europäische Gemeinschaft der Europäischen Menschenrechtskonvention beitritt. Das Parlament will, dass allen bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechten der Bürger der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Rechnung getragen wird.
Bereits 1975 bedauert es, dass die Menschenrechte in den vornehmlich wirtschaftsorientierten Gründungsverträgen der Europäischen Gemeinschaften keine Erwähnung finden. In einer Entschließung zu diesem Thema bekräftigt es, dass die künftige Europäische Union eine eigene Charta der Grundrechte braucht. So wollen die Abgeordneten verdeutlichen, dass das vereinte Europa auch ein politisches Gebilde sein muss. Zwei Jahre später erringen die Abgeordneten einen Etappensieg: Die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission unterzeichnen in Luxemburg eine Erklärung, in der sie sich gemeinsam und im Namen ihrer Institutionen zur Achtung der Grundrechte verpflichten.
1984 nimmt das Parlament den als Spinelli-Entwurf bekannten Entwurf des Vertrags über die Europäische Union mit überwältigender Mehrheit an. Darin ist vorgesehen, dass die Union innerhalb von fünf Jahren eine Grundrechtserklärung verabschiedet. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften erweist sich gleich mehrmals als Verbündeter des Parlaments. Nach seiner Rechtsprechung müssen die Menschenrechte durch das Gemeinschaftsrecht geschützt werden.
Am 1. Juli 1987 tritt die Einheitliche Europäische Akte in Kraft. Darin wird erneut darauf hingewiesen, dass sich die Mitgliedstaaten gemeinsam für die Demokratie einsetzen müssen – auf der Grundlage von Grundrechten wie Freiheit, Gleichheit und sozialer Gerechtigkeit. Aber das Europäische Parlament will noch mehr. Es ist überzeugt, dass in der Achtung der Menschenrechte die eigentliche Daseinsberechtigung der Gemeinschaft liegt. Daher proklamiert und verabschiedet es am 12. April 1989 die Erklärung der Grundrechte und Grundfreiheiten. Die Bürgerinnen und Bürger ruft es dazu auf, sie aktiv zu unterstützen. Von nun an gehören der Umweltschutz und bestimmte neue soziale Rechte (z. B. das Recht auf sozialen Schutz, das Recht auf Bildung oder der Verbraucherschutz) zu den Grundrechten, für die sich das Europäische Parlament einsetzt. Die Erklärung des Parlaments ist ein wichtiger Schritt. Doch obwohl gewisse Aspekte durch die Verträge von Maastricht und Amsterdam konkreter ausformuliert werden, wird den Forderungen der Mitglieder des Europäischen Parlaments erst Ende der 1990er-Jahre wirklich Gehör geschenkt.