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Bartholomeus Müller und Kaspar Frückh, beide B. zu Weilheim, als Verschwender von den beiden Vögten von Remchingen, Obervogt, und Hans Hofman, Untervogt, ins Gefängnis gelegt, nachdem der erstgenannte Bartholomeus Müller bereits vor 5 Jahren und der andere vor einem Jahr mundtot gemacht wurde, auf Anweisung des Herzogs 4 Wochen bei Wasser und Brot in Haft gehalten, ihre Atzung zu bezahlen, ihre Güter selbst zu bebauen und zu arbeiten, sich künftig aller Verschwendung und allen Müßiggangs zu enthalten, Wirtshäuser, Zechen und Gesellschaften zu meiden, sich wohl und gehorsam zu verhalten, und schwören U. Nach ihrer Entmündigung hatten beide ihre Güter vernachlässigt, nicht mehr gearbeitet und sich damit entschuldigt, dies sei nicht mehr ihre Sache, sondern die der Pfleger.
Hierarchie: Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.10 Weilheim
Subject
- Weilheim an der Teck
- Weilheim an der Teck
- Germany
Type of item
- Urkunden
Date
- 1568-06-28
- 1568-06-28
Subject
- Weilheim an der Teck
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- Germany
Type of item
- Urkunden
Date
- 1568-06-28
- 1568-06-28
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Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2402
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/QEE6P6MYUFSZZHZZP7VPWCAUVYKURV7N
Language
- ger
- deu
Is part of
- RJA5ZXLT3WA3HQQHMOLEDBISLIHTNFEZ
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Last time updated from providing institution
- 2024-11-05T12:42:54.949Z