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Hans Rietaisch, B. zu Weilheim, der sich landflüchtig 6 Wochen lang im Ausland aufgehalten hatte, weil er wegen eines 20 Wochen zurückliegenden Handels mit Jörg Miller von Weilheim eine Vorladung vor den Ammann erhalten hatte, ins Land zurückgekehrt, um der am 23. Juli auf Befehl des Ritters Eberhard von Freiburg zu Neidlingen erfolgten Verbrennung etlicher Unholde zuzusehen, nach einem in Hepsisau gehaltenen Zechgelage zunächst eine Nacht in Weilheim, anschließend zu Kirchheim ins Gefängnis gelegt, jedoch unter der Bedingung, dass er sich künftig wohl verhält, alle Zechen und Gesellschaften meidet, keine Waffen trägt und die Atzung bezahlt, freigelassen, verpflichtet sich, dies alles auszuführen und zu halten, und schwört U.
Hierarchie: Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.10 Weilheim
Subject
- Weilheim an der Teck
- Weilheim an der Teck
- Germany
Type of item
- Urkunden
Date
- 1563-08-05
- 1563-08-05
Subject
- Weilheim an der Teck
- Weilheim an der Teck
- Germany
Type of item
- Urkunden
Date
- 1563-08-05
- 1563-08-05
Providing institution
Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2395
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/INEWJVOBEA7W5WCLKAL2MQN4F2IZLVWE
Language
- ger
- deu
Is part of
- RJA5ZXLT3WA3HQQHMOLEDBISLIHTNFEZ
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Last time updated from providing institution
- 2024-11-05T12:42:54.949Z