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Josepp Gerlin von Owen u. T., straffällig geworden, weil er den aufständischen Bauern zu Salzburg zugezogen war, seit deren Niederlage flüchtig, jedoch auf Fürbitte als Einwohner wieder aufgenommen, leistet noch einmal den Eid der Erbhuldigung, gelobt, sich künftig als ein treuer und gehorsamer Untertan zu erweisen, auch an keiner Empörung teilzunehmen, sondern jede Meuterei, von der er erfährt, sofort anzuzeigen und stets der Partei der Ober- und Ehrbarkeit anzuhängen; außerdem verspricht er zur Strafe für sein Vergehen, künftig alle Wirtshäuser zu meiden. Er stellt ferner 3 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist festzunehmen u. der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten, oder, wenn dies nicht geschähe, 50 fl zu bezahlen. Bürgen: Jung Hans Mayer, Stefan Sayler, Conlin Gerlin, sein Vater, alle drei B. zu Owen.
Hierarchie: Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.3 Owen
Type of item
- Urkunden
Date
- 1526-11-06
- 1526-11-06
Providing institution
Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2289
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/4VPACHTU2EQ5PTKEXZAWM6CPZA23VG7F
Language
- ger
- deu
Is part of
- B5LRX6QLUHQA5ULFTS52KSJQML7EGKEA
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Last time updated from providing institution
- 2024-11-05T12:42:54.949Z