- Ausstellung: Der Plenarsaal
- So funktioniert das Plenum
Die Gesetzgebungstätigkeiten der Ausschüsse und Fraktionen gipfeln in den Plenarsitzungen – dem Höhepunkt der politischen Tätigkeiten des Parlaments.
Das Europäische Parlament ist das einzige EU-Organ, das seine Sitzungen öffentlich abhält. Alle Debatten und Rechtstexte werden seit 1952 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, das alle Bürgerinnen und Bürger einsehen können. Die Plenarsitzungen des Parlaments wurden zum ersten Mal im Januar 2002 zur Wahl von Pat Cox zum Präsidenten des Parlaments als Live-Stream übertragen. Heute werden alle Plenar- und Ausschusssitzungen in Echtzeit im Internet übertragen und in die Amtssprachen der EU verdolmetscht.
Zutritt zum Plenarsaal haben ausschließlich Abgeordnete, Kommissions- oder Ratsmitglieder, der Generalsekretär bzw. die Generalsekretärin des Parlaments, Personal, dessen Anwesenheit aus dienstlichen Gründen nötig ist, und vom Parlamentspräsidenten bzw. von der Parlamentspräsidentin eingeladene Persönlichkeiten. Privatpersonen sowie Journalistinnen und Journalisten können Zugang zu den Besuchertribünen erhalten.
Die Redezeit wird auf die Fraktionen aufgeteilt und hängt davon ab, wie viele Mitglieder eine Fraktion hat. Während der Debatten können Abgeordnete die sogenannte blaue Karte hochheben, um dem Mitglied, das gerade spricht, eine Frage zu stellen. Das Verfahren für spontane Wortmeldungen ermöglicht den Abgeordneten außerdem, ihre Ansichten in einer kurzen, einminütigen Rede mitzuteilen. Die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist nicht erlaubt – die Abgeordneten müssen persönlich an den Abstimmungen teilnehmen.