- Ausstellung: Der Sacharow-Preis, das Europäische Parlament und die Menschenrechte weltweit
- Die Satzung des Sacharow-Preises
Im Juli 1988 wurde die Satzung des Sacharow-Preises festgelegt. Sie sah ein Preisgeld von 5 000 ECU (Europäische Währungseinheiten) vor. Als Preisträger kam grundsätzlich jeder infrage – Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz sollten keine Rolle spielen. Gegebenenfalls konnte das Parlament auch die Veröffentlichung der schriftlichen Werke eines Preisträgers unterstützen. Für eine Nominierung war die Unterstützung von mindestens 25 Abgeordneten nötig. Anschließend schlug der Politische Ausschuss des Europäischen Parlaments – bei Bedarf nach Beratung mit Andrej Sacharow – dem erweiterten Präsidium drei Nominierte als mögliche Preisträger vor. Die endgültige Wahl traf das Präsidium. Den Preis überreichte schließlich der Parlamentspräsident – im Rahmen einer Plenartagung. Im Laufe der Jahre stieg das Preisgeld schrittweise auf 50 000 Euro, um den großen Einsatz der Ausgezeichneten noch stärker zu würdigen.
Doch damit nicht genug: Die Satzung des Sacharow-Preises wurde 2003 erheblich geändert. Grundlage waren Vorschläge des deutschen Abgeordneten Elmar Brok, der damals Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik war. Der Sacharow-Preis sollte für eine bestimmte Leistung verliehen werden – für ein Produkt geistigen oder künstlerischen Schaffens oder aktiven Einsatz im Bereich der Verteidigung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere des Rechts auf Meinungsfreiheit.
Würdigen wollte man damit auch Engagement für den Schutz der Minderheitenrechte, die Achtung des Völkerrechts sowie die Entwicklung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Seitdem sind Nominierungen möglich, die von einer ganzen Fraktion unterstützt werden; jedes einzelne Mitglied des Parlaments kann aber nach wie vor nur eine einzige Nominierung unterstützen. Außerdem schlägt seither der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Parlaments der Konferenz der Präsidenten – also dem Parlamentspräsidenten und den Fraktionsvorsitzenden – drei mögliche Preisträger zur Wahl vor. Weil wegen der Erweiterungen der EU die Zahl der Mitglieder des Parlaments gestiegen ist, muss eine Nominierung nun von mindestens 40 Mitgliedern unterstützt werden.