Ausstellung
- Ausstellung: Der 70. Jahrestag der Schuman-Erklärung. 9. Mai 1950
- Das Inkrafttreten des EGKS-Vertrags
Durch den Vertrag werden folgende Einrichtungen geschaffen: eine Hohe Behörde, der ein Beratender Ausschuss, eine gemeinsame Versammlung, ein Gerichtshof und ein besonderer Ministerrat zur Seite stehen. Nach der Unterzeichnung des Vertrags müssen die sechs Gründerstaaten die praktischen Fragen im Zusammenhang mit dem Sitz der Einrichtungen klären.
Da keine endgültige Einigung erzielt wird, nimmt Luxemburg die Hohe Behörde, den Rat und den Gerichtshof auf, und als Sitz der gemeinsamen Versammlung wird Straßburg festgelegt. Der EGKS-Vertrag, der am 25. Juli 1952, knapp sieben Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, in Kraft tritt, gibt die Grundlinien der heutigen Europäischen Union vor.